Arbeitsbeschreibung. Stellenbeschreibungen des Disponenten des pädagogischen Teils Disponenten gemäß Stundenplan an der Schule

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Stellenbeschreibung des Schedule Managers

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Eine Person mit einem höheren Berufsausbildung, PC-Kenntnisse;

1.2 Der Stundenplanmanager der Studieneinheit berichtet direkt an den Leiter pädagogischer Teil;

1.3 Der Stundenplanleiter der Bildungseinheit wird auf Anordnung des Direktors auf Vorschlag des stellvertretenden Direktors für wissenschaftliche Arbeit eingestellt und von dieser entlassen;

1.4 Der Stundenplanleiter der Studieneinheit orientiert sich bei seiner Tätigkeit an den Verwaltungsunterlagen der Hochschule, den Weisungen des Studieneinheitsleiters, internen Ordnungen, Landesordnungen, Dokumenten im Bereich der Büroarbeit, Regelungen zur Bearbeitung und Schutz personenbezogener Daten, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit, zur Betriebshygiene und zum Brandschutz sowie diese Stellenbeschreibung.

1.5 Während der Abwesenheit des Dispatchers des Stundenplanbüros (Urlaub, Krankheit, Dienstreise) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Hochschulleiters ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und termingerechte Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Hauptaufgaben und Funktionen

2.1. Planung von Hochschulkursen, Prüfungen und Beratungen. 2.2. Die Verteilung des Publikums gemäß dem Zeitplan unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unterrichts.

2.3. Führen von Ersatzprotokollen und Abrechnung von Unterrichtsunterbrechungen;

2.4. Rechtzeitige Einarbeitung von Lehrkräften und Studierenden in den Stundenplan, Prüfungen, Beratungen.

2.5. Bereitstellung eines Stunden-, Prüfungs- und Beratungsplans für Lehrer;

2.6. Überwachung des Zustands des Klassenfonds und der Tafeln, Einreichung von Anträgen auf Reparatur von Tafeln in Klassenzimmern und Beseitigung anderer Mängel.

2.7. Erfüllung der Anweisungen des Leiters der Bildungseinheit im Zusammenhang mit der Organisation des Bildungsprozesses.

2.8. Kenntnis und Umsetzung interner Vorschriften, Satzungen, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Brandschutz, elektrische Sicherheit, Betriebshygiene;

2.9. Gewährleistung der Sicherheit von Eigentum und Ausrüstung, die zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben übertragen werden, Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz;

2.10. Meldung aller Fälle von Störungen oder Nichtdurchführung des Unterrichts an den Leiter der pädagogischen Abteilung;

2.11 Wahrung der Vertraulichkeit offizieller Informationen sowie personenbezogener Daten von Mitarbeitern der Organisation;

2.14 Halten Sie sich an die in der Organisation festgelegte Unterordnung, beachten Sie die Regeln der Geschäftskommunikation und die Normen der offiziellen Etikette;

H. Verantwortlichkeiten

Um die ihm übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, muss der Terminplaner der Ausbildungseinheit:

3.1. Befolgen Sie die Anweisungen des Managements.

3.2. Halten Sie sich an die Charta und die internen Vorschriften der Hochschul- und Arbeitsgesetze.

3.3. Befolgen Sie aktuelle Bestellungen, Bestellungen, Anweisungen.

4. Rechte

Der Stundenplanmanager der Bildungseinheit hat das Recht:

3.1 Koordinieren Sie die Umsetzung des genehmigten Schulungsplans durch das Lehrpersonal, lösen Sie Probleme bei der Ersetzung und Übertragung von Klassen und nehmen Sie bei betrieblichem Bedarf Änderungen am Zeitplan vor.

3.2 Machen Sie dem Leiter der Bildungsabteilung Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit.

5.0Verantwortung

Der Lehrplanmanager ist verantwortlich für:

5.1 Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der Satzung, interner Vorschriften, Anordnungen und Weisungen des Leiters der Bildungseinheit, behördlicher Pflichten sowie bei Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

5.2 Wegen Verstößen gegen die in der Einrichtung festgelegten Regeln des Brandschutzes, der elektrischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes.

6. Beziehungen

Der Leiter des Studieneinheitenplans interagiert mit:

6.1.Stellvertretender Direktor für akademische Angelegenheiten.

6.2. Abteilungsleiter.

6.3. Bildungsdisponent.

6.4. 6.4. Klassenlehrer.

"Ich bin damit einverstanden"

Schulleiter Nr. 000

JOB-ANWEISUNGEN

SCHULUNGSVERSAND

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter der Bildungseinheit wird vom Direktor der Schule ernannt und entlassen. Für die Zeit des Urlaubs und der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Disponenten können seine Aufgaben einem anderen Mitarbeiter übertragen werden. Die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in diesen Fällen auf der Grundlage einer Anordnung des Schulleiters, die unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Anforderungen erlassen wird.

1.2. Der Disponent der Bildungseinheit muss über eine weiterführende, spezialisierte weiterführende oder höhere Ausbildung verfügen.

1.3. Der Leiter der Bildungseinheit ist dem Schulleiter und den stellvertretenden Schulleitern unterstellt.

1.4. In seiner Tätigkeit leitet er den pädagogischen Teil der Musterordnung einer allgemeinbildenden Einrichtung, Entscheidungen der Moskauer Regierung und Bildungsbehörden auf allen Ebenen zur Bildung und Erziehung der Studierenden: Verwaltungs-, Arbeits- und Wirtschaftsgesetzgebung; Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz sowie die Satzung und die örtlichen Rechtsakte der Schule (einschließlich der internen Arbeitsvorschriften, Anordnungen und Anweisungen des Direktors, dieser Stellenbeschreibung), der Arbeitsvertrag (Vertrag), Vorschriften und Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Büroarbeit in einer Bildungseinrichtung.

2. Funktionen

Die Hauptfunktionen des Disponenten des Ausbildungsteils sind:

2.1. Unterstützung bei der richtigen und rationellen Organisation des Bildungsprozesses.

· Erstellt einen Zeitplan für außerschulische und außerschulische Aktivitäten.

Sorgt für den rechtzeitigen Ersatz abwesender Lehrkräfte.

Führt ein Protokoll der Ersetzungen und Aufzeichnungen über die Stunden akademische Arbeit Lehrpersonal und Anwesenheit der Studierenden.

· Bereitet Studienprotokolle vor.

· Bereitet Anträge für Buchhaltungs- und Berichtsdokumentation vor.

· Arbeitet eng mit Lehrern, Abteilungsleitern und der Buchhaltungsabteilung der Bildungseinrichtung zusammen.

4. Rechte

Der Disponent der Ausbildungseinheit hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht:

4.1. Teilnehmen:

4.2. Macht Vorschläge:

Zu Fragen der Verbesserung des Bildungsprozesses;

4.6. Heben

Ihre Qualifikationen.

5. Verantwortung

5.1. Bei Nichterfüllung oder unsachgemäßer Erfüllung ohne triftigen Grund der Satzung und der internen Arbeitsordnung der Schule, der gesetzlichen Anordnungen des Schulleiters und anderer örtlicher Vorschriften, der in dieser Weisung festgelegten Amtspflichten, einschließlich der Nichtnutzung der hierdurch eingeräumten Rechte Unterrichtung sowie das Treffen von Entscheidungen, die zu Desorganisation führten Bildungsprozess, trägt der Disponent der Ausbildungseinheit die disziplinarische Verantwortung in der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Weise. Bei grober Verletzung der Arbeitspflichten kann die Entlassung als Disziplinarstrafe verhängt werden.

5.2. Für die Anwendung, auch eine einzelne, von Bildungsmethoden im Zusammenhang mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers kann der Leiter der Bildungseinheit gemäß den Arbeitsgesetzen und dem Gesetz von seinem Amt entlassen werden Russische Föderation„Über Bildung“. Eine Entlassung wegen dieses Vergehens stellt keine disziplinarische Verantwortung dar.

5.3. Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Brandschutzes, des Arbeitsschutzes, der Hygiene- und Hygienevorschriften der Arbeitsorganisation wird der Disponent der Ausbildungseinheit in der verwaltungsrechtlich vorgesehenen Weise und in den Fällen verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen.

5.4. Für die schuldhafte Zufügung eines Schadens an der Schule oder an Teilnehmern des Bildungsprozesses (einschließlich moralischer Schäden) im Zusammenhang mit der Erfüllung (Nichterfüllung) ihrer Amtspflichten sowie der Nichtnutzung der durch diese Weisung gewährten Rechte haftet der Der Disponent der Bildungseinheit haftet in der Art und Weise und in den Grenzen, die durch das Arbeits- und (oder) Zivilrecht festgelegt sind.

6. Beziehungen. Beziehungen nach Position

Trainer:

6.1. Arbeitet im Modus eines normalisierten Arbeitstages nach einem Zeitplan, der auf der Grundlage einer 40-Stunden-Woche erstellt und vom Schulleiter genehmigt wurde.

6.3. Erhält vom Direktor der Schule und seinen Stellvertretern Informationen rechtlicher, organisatorischer und methodischer Art und macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut.

6.4. Tauscht systematisch Informationen zu Themen aus, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, mit Lehrerschaft und stellvertretende Direktoren der Schule.

Ich kenne die Anleitung ____________________________

GENEHMIGEN:

[Berufsbezeichnung]

_______________________________

_______________________________

[Name der Firma]

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_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„______“ _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter einer Bildungseinrichtung

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Disponenten der Bildungseinrichtung [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden Bildungseinrichtung genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung des Disponenten der Bildungseinrichtung erfolgt nach dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der Bildungseinrichtung.

1.3. Der Dispatcher einer Bildungseinrichtung gehört zur Kategorie der technischen Leistungsträger und ist [Bezeichnung der Position des Untergebenen im Dativ] unterstellt.

1.4. Der Disponent der Bildungseinrichtung ist direkt dem [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] der Bildungseinrichtung unterstellt.

1.5. In die Position eines Disponenten einer Bildungseinrichtung wird eine Person berufen, die über eine mittlere Berufsausbildung im Bereich der Arbeitsorganisation verfügt, ohne den Nachweis einer Berufserfahrung vorzulegen.

1.6. Der Schulleiter ist verantwortlich für:

  • wirksame Ausführung der ihm anvertrauten Arbeit;
  • Einhaltung der Anforderungen an Leistungs-, Arbeits- und Technikdisziplin;
  • die Sicherheit der Dokumente (Informationen), die sich in seinem Gewahrsam befinden (ihm bekannt werden) und die das Geschäftsgeheimnis der Bildungseinrichtung enthalten (darstellen).

1.7. Der Leiter einer Bildungseinrichtung muss wissen:

  • vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation;
  • Gesetze und andere normative Rechtsakte, die Bildungsaktivitäten regeln;
  • die Konvention über die Rechte des Kindes;
  • Führung und Vorschriften betreffend Planung und Betriebsführung einer Bildungseinrichtung;
  • Anforderungen an die Organisation des Bildungsprozesses und die Planung von Schulungen;
  • psychologische und physiologische Merkmale verschiedener Schulalter;
  • modern Bildungstechnologien;
  • Computerprogramme zur Organisation des Bildungsprozesses in Bildungsinstitutionen;
  • Grundlagen der Ethik und Ästhetik, Regeln der Geschäftskommunikation;
  • interne Arbeitsvorschriften der Bildungseinrichtung;
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz und Brandschutz.

1.8. Der Disponent einer Bildungseinrichtung wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

  • örtliche Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente der Bildungseinrichtung;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, Hygiene und Brandschutz;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.9. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Disponenten einer Bildungseinrichtung werden seine Aufgaben der [stellvertretenden Stelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Disponent einer Bildungseinrichtung ist verpflichtet, folgende Arbeitsaufgaben wahrzunehmen:

2.1. Beteiligt sich an der Planung des Unterrichts (Unterrichts) und der Umsetzung der betrieblichen Regelung der Organisation des Bildungsprozesses und anderer Aktivitäten in einer Bildungseinrichtung, deren Abteilungen gemäß Bildungsprogramm Bildungseinrichtung, einschließlich der Verwendung von Computerprogrammen und -technologien.

2.2. Kontrolliert die Versorgung von Klassen, Gruppen, Abteilungen der Bildungseinrichtung mit den notwendigen Räumlichkeiten, pädagogischen und methodischen Materialien, informationstechnischer Ausstattung sowie Transportmitteln.

2.3. Führt die operative Kontrolle über den Verlauf des Bildungsprozesses durch und stellt die rationelle Nutzung der pädagogischen und außerschulischen Räumlichkeiten einer Bildungseinrichtung sicher.

2.4. Gewährleistet die Einhaltung von Hygienenormen und -regeln bei der Planung von Schulungssitzungen.

2.5. Identifiziert die Reserven des Bildungsprozesses, um die rationalsten Betriebsweisen von Informationstechnologiegeräten, eine vollständigere und gleichmäßigere Auslastung der pädagogischen und methodischen Ausrüstung und der Bildungseinrichtungen einer Bildungseinrichtung zu etablieren.

2.6. Bietet eine rationelle Nutzung moderner elektronischer Mittel zur betrieblichen Verwaltung des Bildungsprozesses in einer Bildungseinrichtung.

2.7. Führt ein Versandprotokoll (elektronisches Protokoll), übermittelt Berichte, Berichte und andere Informationen über den Fortschritt des Bildungsprozesses.

2.8. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bewertung des Stundenplans in Klassen, Gruppen, Abteilungen der Bildungseinrichtung, gibt Empfehlungen zu dessen Verbesserung.

2.9. Arbeitet in enger Zusammenarbeit mit den stellvertretenden Direktoren und Leitern der Strukturabteilungen der Bildungseinrichtung sowie den methodischen Vereinigungen pädagogischer Mitarbeiter.

2.10. Befolgt die Regeln zum Arbeitsschutz und Brandschutz.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann der Disponent einer Bildungseinrichtung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben in der durch die bundesarbeitsrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Weise Überstunden leisten.

3. Rechte

Der Dispatcher einer Bildungseinrichtung hat das Recht:

3.1. Für alle in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen sozialen Garantien, einschließlich:

  • für verkürzte Arbeitszeiten;
  • für eine zusätzliche berufliche Ausbildung im Profil pädagogische Tätigkeit mindestens alle drei Jahre;
  • für den jährlichen verlängerten bezahlten Grundurlaub, dessen Dauer von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt wird;
  • für einen längeren Urlaub bis zu einem Jahr mindestens alle zehn Jahre ununterbrochener pädagogischer Tätigkeit;
  • für die vorzeitige Einstellung einer Altersarbeitsrente;
  • zur unentgeltlichen Bereitstellung von Wohnraum im Rahmen eines Sozialarbeitsvertrags (sofern der Arbeitnehmer als wohnungsbedürftig gemeldet ist);
  • zur Bereitstellung von Wohnräumen mit spezialisiertem Wohnungsbestand;
  • Entschädigung für die Kosten für Wohnen, Heizung und Beleuchtung [für diejenigen, die in ländlichen Gebieten leben und arbeiten.] Siedlungen, Arbeitersiedlungen (städtische Siedlungen)];
  • zur Deckung zusätzlicher Kosten für medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation bei gesundheitlichen Schäden infolge eines Arbeitsunfalls und einer Berufskrankheit.

3.2. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Geschäftsführung bezüglich ihrer Tätigkeit vertraut.

3.3. Unterbreiten Sie zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung des Managements zur Verbesserung der Aktivitäten der Organisation und zur Verbesserung der Arbeitsmethoden sowie Möglichkeiten zur Beseitigung von Mängeln in den Aktivitäten der Organisation.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Geschäftsführung von Strukturabteilungen und Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen einzubeziehen (sofern die Strukturbereichsordnung dies vorsieht, andernfalls mit Zustimmung der Geschäftsführung).

3.6. Fordern Sie die Schaffung von Bedingungen für die Ausübung beruflicher Pflichten, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung, des Inventars und eines Arbeitsplatzes, der den Hygiene- und Hygienevorschriften und -standards entspricht.

3.7. Andere in der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Der Disponent einer Bildungseinrichtung trägt die administrative, disziplinarische und finanzielle (und in einigen Fällen, wie in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen, auch strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder nicht ordnungsgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Arbeitsfunktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Unrechtmäßige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm anvertrauten Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.

4.2. Die Bewertung der Arbeit des Disponenten einer Bildungseinrichtung erfolgt:

4.2.1. Der unmittelbare Vorgesetzte – regelmäßig im Rahmen der täglichen Wahrnehmung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Bescheinigungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre auf der Grundlage der dokumentierten Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit des Disponenten einer Bildungseinrichtung ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Die Arbeitsweise des Disponenten der Bildungseinrichtung richtet sich nach den in der Bildungseinrichtung festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

6. Recht zur Unterschrift

6.1. Um seine Tätigkeit sicherzustellen, wird dem Disponenten einer Bildungseinrichtung durch diese Stellenbeschreibung das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Mit der Anleitung vertraut gemacht ___________ / ____________ / „____“ _______ 20__

1.1. Diese Anleitung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 26. August 2010 Nr. erstellt. Nr. 761n. „Auf Zustimmung des Einen Qualifizierungshandbuch Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Erziehern“

1.2. Der Dispatcher der Fachschule gehört zur Kategorie der technischen Leistungsträger.

1.3. Diese Stellenbeschreibung legt die Pflichten, Rechte und Pflichten des Disponenten fest.

1.4. Für die Stelle eines Dispatchers einer Fachschule wird eine Person angenommen:

Über eine mittlere Berufsausbildung im Bereich Arbeitsorganisation verfügen, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist;

Person, die nicht oder nicht vorbestraft ist, die wegen Straftaten gegen Leben und Gesundheit, Freiheit, Ehre und Würde einer Person (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Strafverfolgung aus Rehabilitierungsgründen eingestellt wurde) nicht strafrechtlich verfolgt wird oder wurde (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Strafverfolgung aus Gründen der Rehabilitierung eingestellt wurde). Ausnahme: illegale Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, Verleumdungen und Beleidigungen), sexuelle Integrität und sexuelle Freiheit des Einzelnen, gegenüber der Familie und Minderjährigen, öffentliche Gesundheit und öffentliche Moral, Grundlagen Verfassungsordnung und Staatssicherheit sowie gegen die öffentliche Sicherheit (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation);

Es liegt keine ungeklärte oder ausstehende Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer und besonders schwerer Verbrechen vor (Artikel 331 Teil 2 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Nicht als geschäftsunfähig im Sinne des Bundesgesetzes anerkannt (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Keine Krankheiten haben, die in der von der Bundesbehörde genehmigten Liste aufgeführt sind Exekutivgewalt Wahrnehmung der Funktionen zur Entwicklung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regulierung im Bereich des Gesundheitswesens (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

1.5. Die Ernennung und Entlassung des Disponenten erfolgt auf Anordnung des Direktors der Fachschule.

1.6. Der Verantwortliche muss wissen:

Bundesgesetz vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“;

Gesetze und andere normative Rechtsakte, die Bildungsaktivitäten regeln;

- das Übereinkommen über die Rechte des Kindes;

Vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation;

Anforderungen an die Organisation des Bildungsprozesses und die Planung von Schulungen;

Leitende und ordnungsrechtliche Dokumente zur Planung und Betriebsführung der Fachschule;

Psychologische und physiologische Merkmale verschiedener Altersstufen von Schülern;

Moderne Bildungstechnologien;

Computerprogramme zur Organisation des Bildungsprozesses in Bildungseinrichtungen;

Grundlagen der Ethik und Ästhetik, Regeln der Geschäftskommunikation;

Interne Arbeitsvorschriften;

Vorschriften zum Arbeitsschutz und Brandschutz;

1.7. Der Disponent wird bei seiner Arbeit geleitet von:

Satzung, Anordnungen und Weisungen des Direktors der Fachschule;

Anforderungen an die Organisation des Bildungsprozesses und die Planung von Schulungen;

Die wichtigsten regulatorischen und methodischen Dokumente, die die Regeln für die Vorbereitung und Ausführung von Dokumenten und die Organisation der Arbeit mit ihnen regeln;

Geschäftsanweisungen;

Die interne Arbeitsordnung der Fachschule;

Diese Stellenbeschreibung.

1.8. Der Disponent der Fachschule ist direkt den Abteilungsleitern, dem stellvertretenden Direktor für SD, unterstellt.

1.9. Während der Abwesenheit (Krankheit, Urlaub etc.) des Disponenten werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Direktors der Fachschule ernannten Person wahrgenommen.

  1. 2. Funktionen

2.1. Regelung der Organisation des Bildungsprozesses und anderer Aktivitäten in der Fachschule.

2.2. Operative Kontrolle über den Verlauf des Bildungsprozesses.

3. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Disponent hat folgende Aufgaben:

3.1. Beteiligt sich an der Planung des Unterrichts (Unterrichts) und der Umsetzung der betrieblichen Regelung der Organisation des Bildungsprozesses und anderer Aktivitäten in der Fachschule, ihren Abteilungen gemäß dem Bildungsprogramm der Fachschule, einschließlich der Nutzung von Computerprogrammen und -technologien.

3.2. Kontrolliert die Versorgung von Klassen, Gruppen, Abteilungen der Fachschule mit den notwendigen Räumlichkeiten, pädagogischen und methodischen Materialien, informationstechnischer Ausstattung sowie Transportmitteln.

3.3. Führt die operative Kontrolle über den Verlauf des Bildungsprozesses durch und stellt die rationelle Nutzung der pädagogischen und außerschulischen Räumlichkeiten der Fachschule sicher.

3.4. Gewährleistet die Einhaltung von Hygienenormen und -regeln bei der Planung von Schulungssitzungen.

3.5. Identifiziert die Reserven des Bildungsprozesses, um die rationalsten Betriebsweisen der Informationstechnologieausrüstung, eine vollständigere und gleichmäßigere Auslastung der pädagogischen und methodischen Ausrüstung und der Ausbildungseinrichtungen der technischen Schule zu etablieren.

3.6. Bietet eine rationelle Nutzung moderner elektronischer Mittel zur betrieblichen Verwaltung des Bildungsprozesses in einer Bildungseinrichtung.

3.7. Führt ein Versandprotokoll (elektronisches Protokoll), übermittelt Berichte, Berichte und andere Informationen über den Fortschritt des Bildungsprozesses.

3.8. Beteiligt sich an der Arbeit zur Beurteilung des Stundenplans in Klassen, Gruppen, Abteilungen der Fachschule, gibt Empfehlungen zu dessen Verbesserung.

3.9. Arbeitet in enger Zusammenarbeit mit den stellvertretenden Direktoren und Leitern der Strukturabteilungen der Fachschule, methodischen Vereinigungen pädagogischer Mitarbeiter.

3.10. Befolgt die Regeln zum Arbeitsschutz und Brandschutz.

3.11. Erledigt sonstige Aufgaben der Leitung der Fachschule, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, aber im Zusammenhang mit dem Produktionsbedarf entstanden sind.

  1. 4. Rechte

Der Disponent hat das Recht:

4.1. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Entscheidungsentwürfen der Leitung der Fachschule.

4.2. Initiieren Sie Besprechungen zu organisatorischen Themen.

4.3. Fordern und erhalten Sie von Strukturabteilungen und Spezialisten die erforderlichen Informationen und Dokumente.

4.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit ihren offiziellen Aufgaben.

5. Verantwortung

Der Disponent ist verantwortlich für:

5.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – soweit dies durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt ist.

5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.4. Bei Verstößen gegen die Anforderungen des Bundesgesetzes „Über personenbezogene Daten“ und anderer Rechtsakte der Russischen Föderation sowie gegen die internen Vorschriften der Fachschule, die den Schutz der Interessen personenbezogener Datensubjekte, das Verfahren zur Verarbeitung usw. regeln Schutz personenbezogener Daten – im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5.5. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Funktionen und Pflichten, Anordnungen, Weisungen, Weisungen der Leitung der Fachschule, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, sich aber im Zusammenhang mit Produktionsbedürfnissen und anderen Verstößen ergeben – gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation: Bemerkung, Verweis, Entlassung.

6. Interaktionen

Dispatcher:

6.1. Arbeitet nach einem Zeitplan, der auf der Grundlage einer 40-Stunden-Woche erstellt und vom Direktor der Fachschule genehmigt wurde.

6.2. Erhält vom Fachbereichsleiter der Fachschule Informationen regulatorischer, rechtlicher, organisatorischer und methodischer Art, macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut.

6.3. Tauscht systematisch Informationen zu Themen in seinem Zuständigkeitsbereich mit den stellvertretenden Direktoren der Fachschule und den Mitarbeitern der Fachschule aus.

6.4. Arbeitet mit akademischen Mitarbeitern und Lehrkräften zusammen.

6.5. Bewahrt die Vertraulichkeit.

GENEHMIGEN

Direktor der MAOU „Secondary School No. 8“

L. P. Vodochnikova

„____“ ___________20____

Kommunale autonome Allgemeinbildung

Einrichtung „Sekundarstufe Allgemeinbildung“.

Schulnummer 8"

ARBEITSBESCHREIBUNG

VERSAND PLANUNG

I. Allgemeine Bestimmungen.

1.1. Diese Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation (Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands) vom 26. August 2010 Nr. 761n, Moskau „Über die Genehmigung der einheitlichen Qualifikation“ entwickelt Handbuch für die Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Angestellten, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale der Positionen von Erziehern“.

1.2. Der Stundenplanmanager wird vom Schulleiter ernannt und entlassen.

1.3. Laut Stundenplan muss der Disponent über eine höhere Berufsausbildung ohne Nachweis von Berufserfahrung oder über eine weiterführende Berufsausbildung im Bereich der Arbeitsorganisation ohne Nachweis von Berufserfahrung, Computerkenntnissen (einschließlich Kenntnisse im Umgang mit Word, Excel, Büroausstattung (Fax, Kopierer, Scanner, Mini-ATS, Software zur elektronischen Planung von Bildungs- und außerschulischen Aktivitäten) und kommunikative Kompetenz (einschließlich guter Beherrschung der russischen Sprache, Kommunikationstechnik und professioneller Etikette).

1.4. Der Stundenplanmanager berichtet direkt an den Stellvertretenden Direktor für Studienangelegenheiten.

1.5. Der Fahrplanverteiler orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, SanPin 2.4.2.2821-10 „Sanitäre und epidemiologische Anforderungen an die Bedingungen und die Organisation der Ausbildung in Bildungseinrichtungen“, sowie die Satzung und die örtlichen Rechtsakte der Schule (einschließlich der internen Arbeitsordnung, Anordnungen und Weisungen des Direktors, dieser Stellenbeschreibung), ein Arbeitsvertrag (Vertrag).

1.6. Muss wissen:

  • Erlasse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer und anderer Organe zur Planung und Betriebsführung einer Bildungseinrichtung;
  • Organisation der Planung und Disposition in einer Bildungseinrichtung;
  • sanitäre und hygienische Anforderungen an die Organisation des Bildungsprozesses und die Planung von Schulungen;
  • psychologische und physiologische Merkmale verschiedener Schulalter; moderne Bildungstechnologien;
  • Computerprogramme zur Organisation des Bildungsprozesses in Bildungseinrichtungen;
  • Grundlagen der Ethik und Ästhetik der Regeln der Geschäftskommunikation;
  • innere Ordnungsregeln;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, industrielle Hygiene

II.Funktionen

Die Haupttätigkeiten des Dispatchers laut Zeitplan sind:

2.1.Organisation des Bildungsprozesses in der Schule.

2.2. Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und -vorschriften in Bildungsprozess und bei der Organisation wissenschaftlicher und methodischer Arbeit in der Schule.

III. Amtliche Verpflichtungen:

  1. Erstellt einen Zeitplan und führt eine operative Regelung des Ablaufs des Bildungsprozesses und anderer Aktivitäten einer Bildungseinrichtung, ihrer Abteilungen gemäß dem Bildungsprogramm der Einrichtung (Organisation) durch, einschließlich der Verwendung eines Computerprogramms zur Erstellung eines Schulplans.
  2. Führt die operative Kontrolle über den Verlauf des Bildungsprozesses durch und gewährleistet die maximale Nutzung der Bildungs- und außerschulischen Einrichtungen sowie die rhythmische, unterbrechungsfreie Arbeit der Bildungseinrichtung.
  3. Stellt die Einhaltung etablierter Hygienestandards bei der Planung von Schulungssitzungen sicher.
  4. Führt ein Protokoll über verpasste und ersetzte Lektionen. Bietet qualitativ hochwertigen und zeitnahen Ersatz von Unterricht und vorübergehend abwesenden Lehrern.
  5. Beteiligt sich an der Arbeit und Bewertung der Aktivitäten einzelner Klassen (Abteilungen) der Einrichtung, identifiziert innerpädagogische Reserven und gibt Empfehlungen für Änderungen am Bildungs-(Bildungs-)Plan der Einrichtung.
  6. Arbeitet eng mit den stellvertretenden Direktoren der Bildungseinrichtung zusammen

Institutionen und Leiter von Struktureinheiten (Methodenverbände).

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IV. Rechte

  1. Der Stundenplanmanager hat die Rechte, die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, im Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“, „Mustervorschriften für eine allgemeine Bildungseinrichtung“ vorgesehen sind “, die Schulcharta, interne Arbeitsvorschriften.
  2. Der Stundenplanmanager hat das Recht, für Schüler und Lehrer der Schule verbindliche Entscheidungen zu treffen und Disziplinarmaßnahmen gemäß der Satzung der Einrichtung zu ergreifen.

V. Verantwortung.

5.1. Gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren ist der Fahrplandisponent verantwortlich für:

Für die Umsetzung des nicht vollständigen Lehrplans der Schule;

Wegen Verletzung der Rechte und Freiheiten der Studierenden, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation, der Satzung und den örtlichen Gesetzen der Einrichtung festgelegt sind.

5.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Charta der Institution, die internen Arbeitsvorschriften, diese Stellenbeschreibung, die Anordnungen des Direktors und des Disponenten unterliegen Disziplinarstrafen gemäß Artikel 192 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation.

VI. Beziehungen. Beziehungen nach Position

Terminplaner:

6.1. arbeitet in unregelmäßigen Arbeitszeiten nach einem auf der Grundlage einer 36-Stunden-Woche erstellten Zeitplan;

6.2. erhält vom Direktor der Schule und seinen Stellvertretern Informationen regulatorischer, rechtlicher, organisatorischer und methodischer Art und macht sich gegen Erhalt mit den entsprechenden Unterlagen vertraut.

6.3. wird unter Anleitung einer Fachkraft für Arbeitsschutz in Sicherheit, Arbeitsschutz, Betriebshygiene und Brandschutz unterwiesen.

6.4. interagiert mit den pädagogischen, administrativen, pädagogischen und Hilfsabteilungen zu Fragen der Planung von Schulungssitzungen und der Umsetzung des Schullehrplans.

6.5. interagiert mit Aufsichtsbehörden über die Umsetzung von Hygienestandards bei der Erstellung des Zeitplans für Bildungs- und außerschulische Aktivitäten.

Mit der Anleitung vertraut gemacht __________________