So nutzen Sie die Bibliothek in der Schule. Ungefähre Regeln für die Arbeit der Bibliothek einer Bildungseinrichtung

Ungefähre Regeln für die Nutzung der Bibliothek Bildungseinrichtung höhere Berufsausbildung (höhere Bildungseinrichtung).

Annahmedatum:
Nummer:
Wirtskörper: Zentralbibliothekskommission des Bildungsministeriums Russlands.

Vollständiger Text des Dokuments:

Ungefähre Regeln für die Nutzung der Bibliothek einer Bildungseinrichtung Berufsausbildung(Institution für höhere Bildung)

Genehmigt von der Zentralbibliotheks- und Informationskommission des russischen Bildungsministeriums

Vorsitzende

1. Ungefähre Regeln für die Nutzung der Bibliothek einer höheren Bildungseinrichtung werden gemäß der ungefähren Verordnung über die Bibliothek einer Bildungseinrichtung höherer Berufsbildung (höhere Bildungseinrichtung) entwickelt und gelten für Bibliotheken staatlicher höherer Bildungseinrichtungen, unabhängig von ihrer Abteilungsunterordnung.

2. Die Musterordnung für die Nutzung der Bibliothek regelt das allgemeine Verfahren zur Organisation von Dienstleistungen für Leser von Hochschuleinrichtungen, die Rechte und Pflichten der Bibliothek und der Leser.

1. Leser, ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten

1.1. Studierende aller Bildungsformen, Studierende, Doktoranden, Doktoranden, Lehrkräfte, Forscher, Mitarbeiter einer höheren Bildungseinrichtung haben das Recht, die wichtigsten Arten von Bibliotheks- und Informationsdiensten kostenlos zu nutzen:

Erhalten Sie vollständige Informationen über die Zusammensetzung der Bibliotheksbestände über das System der Kataloge und Karteien sowie andere Formen der Bibliotheksinformation;


Veröffentlichungen, unveröffentlichte Dokumente oder deren Kopien aus dem Bibliotheksfonds zur vorübergehenden Nutzung in den Lesesälen und im Abonnement erhalten;

Erhalten Sie beratende Unterstützung bei der Suche und Auswahl gedruckter Werke und anderer Dokumente;

Publikationen per Fernleihe erhalten;

Verlängern Sie den Zeitraum der Literaturnutzung in der vorgeschriebenen Weise.

1.2. Gegen eine Gebühr können Leser zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Liste der kostenpflichtigen Zusatzleistungen und deren Kosten wird in jeder einzelnen Bibliothek erstellt und vom Rektor der Hochschule genehmigt.

1.3. Bibliotheksdienstleistungen für Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und andere Organisationen, die auf kommerzieller Basis an einer Hochschule gegründet wurden, werden im Rahmen von Verträgen erbracht.

1.4. Studierenden und Schülern anderer Bildungseinrichtungen sowie Fachkräften der Stadt wird gegen Entgelt oder im Rahmen von Verträgen das Recht auf Betreuung in Lesesälen eingeräumt.

1.5. Die Leser sind verpflichtet, Bücher, andere Druckwerke und andere Materialien, die sie aus Mitteln der Bibliothek erhalten, pfleglich zu behandeln; gib sie zurück
Fristen; Nehmen Sie sie nicht aus dem Bibliotheksgelände mit, wenn sie nicht im Leseschein oder anderen Buchhaltungsunterlagen vermerkt sind; Machen Sie sich keine Notizen, unterstreichen Sie sie; Seiten nicht zerreißen oder falten; nicht gegen die Regelungen in den Open-Access-Fonds verstoßen; Entfernen Sie keine Karten aus Katalogen und Aktenschränken.

1.6. Nach Erhalt von Büchern, anderen Druckwerken und anderen Materialien sollten die Leser diese sorgfältig prüfen und, falls Mängel festgestellt werden, dies dem diensthabenden Bibliothekar melden; Andernfalls liegt die Verantwortung für Schäden an Büchern beim Leser, der die letzte Ausgabe verwendet hat.

1.7. Das Recht, den Bibliotheksausweis auf eine andere Person zu übertragen und den Bibliotheksausweis einer anderen Person zu nutzen, besteht nicht. Bei Verstößen gegen diese Regelung haften die Leser nach dem von der Bibliotheksverwaltung festgelegten Verfahren.

1.8. Jährlich ist von den Leserinnen und Lesern eine Ummeldung des Bibliotheksausweises unter Vorlage der gesamten ihnen zugewiesenen Literatur innerhalb der von der Bibliothek festgelegten Fristen erforderlich. Leser, die die Rückmeldung nicht bestanden haben, werden von der Bibliothek nicht betreut.

1.9. Beim Verlassen der Universität sind die Leserinnen und Leser verpflichtet, ihre eigenen Publikationen und ihren Bibliotheksausweis an die Bibliothek zurückzugeben.

1.10. Die Leser sind verpflichtet, die Regeln für die Nutzung der Bibliothek einzuhalten. Leser, die gegen die Benutzungsordnung der Bibliothek verstoßen oder der Bibliothek Schaden zufügen, entschädigen diesen in der durch die Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Höhe und haften in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch anderweitig.

1.11. Leser, die für den Verlust oder die unbeabsichtigte Beschädigung von Veröffentlichungen verantwortlich sind, sind verpflichtet, diese durch dieselben oder von der Bibliothek als gleichwertig anerkannte Veröffentlichungen oder Kopien zu ersetzen und, wenn ein Ersatz nicht möglich ist, den tatsächlichen Marktwert der Veröffentlichungen zu ersetzen.

2. Rechte und Pflichten der Bibliothek

2.1. Die Bibliothek stellt bei ihrer Tätigkeit die Durchsetzung der Rechte der Leser sicher,
festgelegt durch die Absätze 1.1, 1.2, 1.3.

2.2. Die Bibliothek bedient die Leser gemäß der Ordnung über die Bibliothek der Hochschule und der Benutzungsordnung.

2.3. Die Bibliothek muss:

Informieren Sie die Leser über alle Arten von Dienstleistungen der Bibliothek;


Bieten Sie den Lesern die Möglichkeit, alle Bibliotheksmittel zu nutzen;

Bewerben Sie Ihre Fonds und Dienstleistungen;

Verbesserung der Bibliotheks-, Informations- und bibliografischen Dienste für Leser durch Einführung von Computerisierung und fortschrittlicher Technologie;

Anfordern von Dokumenten zur Fernleihe bei anderen Bibliotheken, wenn in den Bibliotheksbeständen keine von den Lesern benötigten Veröffentlichungen vorhanden sind;

Bieten Sie eine hohe Servicekultur;

Helfen Sie den Lesern bei der Auswahl der notwendigen gedruckten Werke und anderen Materialien;

Durchführung von Kursen zu den Grundlagen der Informations- und bibliografischen Kultur, mündliche Beratungen, Bereitstellung von Katalogen, Aktenschränken und anderen Informationsformen zu deren Nutzung, Organisation von Buchausstellungen, bibliografischen Rezensionen, Informationstagen, Abteilungstagen und anderen Veranstaltungen;

Um eine ständige Kontrolle über die Rückgabe von Büchern, anderen gedruckten Werken und anderen Materialien an die Bibliothek durchzuführen;

Schaffung und Aufrechterhaltung komfortabler Bedingungen für die Arbeit der Leser in der Bibliothek;

Berichten Sie den Lesern über ihre Aktivitäten gemäß den Vorschriften und festgelegten Regeln.

3. Das Verfahren zur Registrierung von Lesern in der Bibliothek

3.1. Für die Anmeldung in der Bibliothek ist die Vorlage eines Personalausweises erforderlich. Auf dieser Grundlage wird ihnen eine einzelne Leserkarte ausgestellt, die im Leserformular ausgefüllt wird.

Der Bibliotheksausweis ist das einzige Dokument, das zur Nutzung der Bibliothek berechtigt.

3.2. Bei der Einschreibung in die Bibliothek müssen sich die Leserinnen und Leser mit den Benutzungsordnungen vertraut machen und ihre Pflichten zu deren Erfüllung durch ihre Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis und im Leserformular bestätigen.

4. Ablauf der Nutzung der Lesesäle

4.1. Bei der Bestellung von Literatur im Lesesaal legen die Leser einen Bibliotheksausweis vor, füllen einen Leseantrag aus und unterschreiben bei Erhalt der Veröffentlichungen das Buchformular und den Leseantrag. Das Buchformular und die Anforderung des Lesers sind Dokumente, die das Datum und die Tatsache der Ausgabe an den Leser und die Annahme von Büchern und anderen gedruckten Werken durch den Bibliothekar bescheinigen.

4.2. Die Anzahl der in den Lesesälen ausgegebenen Bücher, sonstigen Druckwerke und sonstigen Materialien ist grundsätzlich nicht begrenzt. Bei einmaligem erhöhtem Bedarf kann die Anzahl der ausgegebenen Exemplare begrenzt werden (durch Beschluss der Bibliotheksverwaltung).

4.3. Aus dem Hauptbestand in den Lesesaal ausgegebene Literatur kann für einen bestimmten Zeitraum reserviert werden.

4.4. Enzyklopädien, Nachschlagewerke, seltene und wertvolle Bücher sowie im Rahmen des MBA erworbene Publikationen werden ausschließlich im Lesesaal ausgegeben.

4.5. Das Betreten der Lesesäle mit persönlichen und Bibliotheksbüchern, Zeitschriften, Zeitungen, Ausschnitten aus gedruckten Publikationen und anderen Drucksachen ist nicht gestattet.

4.6. Die Mitnahme von Literatur aus den Lesesälen ist verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regel kann den Lesern das Recht zur Nutzung der Bibliothek für einen von der Bibliotheksverwaltung festgelegten Zeitraum entzogen werden.

5. Regeln für die Nutzung des Abonnements

5.1. Um Publikationen im Abonnement zu bestellen und zu erhalten, legen Leser einen Bibliotheksausweis vor, füllen den Leserwunsch aus und unterschreiben das Buchformular und den Leserwunsch.

5.2. Der Zeitraum der Nutzung von Literatur für verschiedene Leserkategorien und
Die Anzahl der im Abonnement ausgegebenen Publikationen (Pädagogik, Wissenschaft und Belletristik) wird von der Bibliotheksverwaltung differenziert festgelegt und in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegt.

5.3. Seltene und wertvolle Publikationen unterliegen nicht der Lieferung nach Hause. Bei der Ausstellung wird dem Leser ein Pfand berechnet, dessen Höhe von der Bibliotheksverwaltung festgelegt wird.

5.4. Leser können die Nutzungsdauer ausgeliehener Bücher, anderer Druckwerke und anderer Materialien verlängern, wenn diese von anderen Lesern nicht nachgefragt werden.

Regeln für die Nutzung der Schulbibliothek – ein Dokument, das die Beziehung des Lesers zur Bibliothek regelt und das allgemeine Verfahren zur Organisation des Leserdienstes, das Verfahren für den Zugriff auf Bibliotheksgelder, die Rechte und Pflichten von Lesern und Bibliotheken festlegt.

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Vorschau:

Städtische staatliche Bildungseinrichtung

„Grundschule Anisimovskaya“

Bezirk Boksitogorsky der Region Leningrad

Nutzungsbedingungen

Schulbibliothek

Dorf Anisimovo.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Regeln für die Nutzung der Schulbibliothek der MKOU „Anisimovskaya OOSh“ werden in Übereinstimmung mit dem vom Staat verabschiedeten Bundesgesetz über die Bibliothekswissenschaft entwickelt. Duma am 23. November 1994 mit der Verordnung über die Bibliothek der MKOU „Anisimovskaya OOSh“

1.2. Regeln für die Nutzung der Schulbibliothek – ein Dokument, das die Beziehung des Lesers zur Bibliothek regelt und das allgemeine Verfahren zur Organisation des Leserdienstes, das Verfahren für den Zugriff auf Bibliotheksgelder, die Rechte und Pflichten von Lesern und Bibliotheken festlegt.

1.3. Studierende und Mitarbeiter der MKOU „Anisimovskaya OOSh“ haben das Recht auf kostenlose und kostenfreie Nutzung der Bibliothek. Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Bibliothek können auch Eltern von Studierenden und andere Nutzerkategorien bedient werden; Die Möglichkeiten und Bedingungen der Nutzung werden von der Bibliothek festgelegt.

1.4. Den Lesern stehen zur Verfügung: ein Fundus an pädagogischer, künstlerischer, Nachschlage- und populärwissenschaftlicher Literatur für Studierende; methodische, wissenschaftlich-pädagogische Referenzliteratur für Lehrer:

* Bücher, Zeitungen, Zeitschriften

*Referenz- und bibliografischer Apparat: Kataloge, Karteien, Referenz- und bibliografischer Fundus, empfehlende Referenzlisten;

  • Medienbibliothek;

* Einzel-, Gruppen- und Massenformen der Arbeit mit Lesern.

1.5. Die Bibliothek bedient die Leser:

* Im Abonnement (Ausgabe gedruckter Werke an einzelne Leser zu Hause);

* Im Lesesaal (wo die Leser hauptsächlich mit Publikationen und anderen Dokumenten arbeiten, die nicht zu Hause ausgegeben werden);

* An Ausgabestellen in Klassenräumen für die Arbeit mit Publikationen und anderen Dokumenten während der Schulzeit.

2. Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Leser

2.1. Der Leser hat das Recht:

2.1.1. Nutzen Sie die folgenden kostenlosen Bibliotheks- und Informationsdienste:

* Sie haben freien Zugang zu Bibliotheksbeständen und -informationen;

* Vom Fonds gedruckte Publikationen und Dokumente zur vorübergehenden Verwendung erhalten;

* Erhalten Sie Beratung und praktische Unterstützung bei der Suche und Auswahl gedruckter Werke und anderer Informationsquellen;

* Verlängern Sie die Nutzungsdauer der Literatur in der vorgeschriebenen Weise;

* Verwenden Sie den Referenz- und Bibliographieapparat: Kataloge und Aktenschränke auf traditionellen Medien;

* Referenzbibliografische und Informationsdienste nutzen;

* Erwerben Sie bibliothekarische, bibliografische und Informationskenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur unabhängigen Nutzung einer Bibliothek, eines Buches oder einer Information.

2.1.2. Nehmen Sie an von der Bibliothek organisierten Aktivitäten teil;

2.1.3. Bieten Sie der Bibliothek praktische Unterstützung.

2.2 Leser (Bürgen minderjähriger Leser) sind verpflichtet:

* Befolgen Sie die Regeln für die Nutzung der Bibliothek;

* Gehen Sie sorgfältig mit gedruckten Werken und anderen Medien um, die Sie aus dem Bibliotheksbestand erhalten (keine Notizen machen, keine Unterstreichungen machen, keine Seiten herausreißen, keine Seiten verbiegen usw.);

* Bücher und andere Dokumente innerhalb einer strengen Frist an die Bibliothek zurückgeben;

* Nehmen Sie keine Bücher und andere Dokumente aus der Bibliothek mit, wenn sie nicht in der Leseform verfasst sind;

* Nach Erhalt gedruckter Veröffentlichungen und anderer Dokumente aus dem Bibliotheksbestand muss der Leser diese in der Bibliothek überprüfen und bei festgestellten Mängeln den Bibliothekar darüber informieren, der einen Vermerk darin vermerkt;

* Tragen Sie sich für jede erhaltene Ausgabe in das Leserformular ein;

* Bei Verlust und unbeabsichtigter Beschädigung von Publikationen und anderen Unterlagen sind diese durch gleiche oder von der Bibliothek als gleichwertig anerkannte Kopien oder Publikationen zu ersetzen.

* Verstoßen Sie nicht gegen die Anordnungsreihenfolge der Literatur im Open-Access-Fonds;

* Entfernen Sie keine Karten aus Katalogen und Aktenschränken;

* Jährlich zu Beginn Schuljahr neu registrieren;

* Wenn Sie das MKOU „Anisimovskaya OOSh“ verlassen, geben Sie die bei ihm registrierten Veröffentlichungen und anderen Dokumente an die Bibliothek zurück;

* Halten Sie in der Bibliothek Ruhe und Ordnung ein, bringen Sie keine großen Aktentaschen und Taschen mit in die Bibliothek.

2.3. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des Buches und anderer Dokumente ohne triftigen Grund können gegen Leser in der vorgeschriebenen Weise verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden (in der Regel vorübergehender Entzug des Rechts zur Nutzung der Bibliothek).

2.4. Eine Personalakte wird an ausscheidende Studierende erst nach Rückgabe der im Bibliotheksabonnement entnommenen Literatur ausgehändigt; Ausscheidende Mitarbeiter der MKOU „Anisimovskaya OOSh“ markieren ihre Umgehungsliste in der Bibliothek.

2.5. Bei vorsätzlicher Beschädigung und Diebstahl von Büchern aus der Bibliothek ist ein Schadensersatz in Geld oder ein gleichwertiger Ersatz durch Druckwerke und andere Unterlagen vorgesehen.

2.6. Eltern oder Bürgen sollten für den Verlust gedruckter Werke aus Bibliotheksbeständen durch minderjährige Leser oder die Zufügung irreparablen Schadens haftbar gemacht werden.

3. Zuständigkeiten der Bibliothek

3.1 Die Bibliothek muss:

*Gewährleistung des freien und kostenlosen Zugangs der Leser zu den Bibliotheksbeständen und der kostenlosen Ausleihe von gedruckten Materialien zur vorübergehenden Nutzung;

* Bereitstellung eines schnellen und qualitativ hochwertigen Service für die Leser unter Berücksichtigung ihrer Wünsche und Bedürfnisse;

* Informieren Sie die Leser rechtzeitig über alle Arten der angebotenen Dienstleistungen;

* Bereitstellung von Katalogen, Aktenschränken und anderen Formen der Bibliotheksinformation;

* Durchführung von Beratungstätigkeiten, Unterstützung bei der Suche und Auswahl der erforderlichen Publikationen;

* Durchführung von Kursen zu den Grundlagen des Bibliotheks-, Bibliographie- und Informationswissens;

* Durchführung mündlicher und visueller Messen - Informationsarbeit: Organisation von Literaturausstellungen, bibliografischen Rezensionen, Informationstagen, Literaturabenden, Spielen, Feiertagen und anderen Veranstaltungen;

* Überwachen Sie systematisch die rechtzeitige Rückgabe ausgegebener gedruckter Werke an die Bibliothek.

* Den Lesern während der Feiertage die nötige Literatur zur Verfügung stellen;

* Durchführung der jährlichen Neuregistrierung der Leser zu Beginn des akademischen Jahres;

* Gewährleistung der Sicherheit und rationellen Verwendung von Bibliotheksmitteln, Schaffung die notwendigen Voraussetzungen zum Aufbewahren von Dokumenten;

* Führen Sie kleinere Reparaturen durch und binden Sie Bücher rechtzeitig.

* Beitrag zur Bildung der Bibliothek als Zentrum für die Arbeit mit Büchern und Informationen;

* Komfortable Arbeitsbedingungen für die Leser schaffen und aufrechterhalten;

* Sicherstellen, dass die Arbeitsweise den Bedürfnissen der Bildungseinrichtung entspricht;

* Bericht über ihre Aktivitäten gemäß der Bibliotheksordnung;

  • Einmal im Monat einen Gesundheitstag in den Bibliothekskassen verbringen.

4. Vorgehensweise zur Nutzung der Bibliothek

4.1. Die Registrierung der Leser erfolgt im Abonnement oder an einer anderen Ausgabestelle der Literatur. Studierende melden sich in der Bibliothek individuell nach Klassenliste an, Mitarbeiter und Lehrkräfte nach ihrem Reisepass.

4.2. Für jeden Leser wird ein Leserformular ausgefüllt. etablierte Stichprobe als Dokument, das das Recht zur Nutzung der Bibliothek verleiht.

4.3. Bei der Anmeldung sollten sich Leserinnen und Leser mit den Regeln für die Nutzung der Bibliothek vertraut machen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung durch ihre Unterschrift auf dem Leserformular bestätigen.

4.4. Lese- und Buchformulare sind Dokumente, die die Tatsache und das Datum der Ausgabe gedruckter und anderer Informationsquellen an den Leser und deren Rückgabe an die Bibliothek bescheinigen.

4.5. Der Austausch gedruckter Werke erfolgt nach dem von der Bibliothek festgelegten Arbeitsplan.

5. Vorgehensweise zur Nutzung des Abonnements

5.1. Der Zeitraum der Literaturnutzung und die Anzahl der im Abonnement ausgegebenen Publikationen wird von der Bibliothek selbst festgelegt, differenziert und in der Nutzungsordnung der Bibliothek festgelegt.

5.2. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden, wenn keine Nachfrage anderer Leser nach der Publikation besteht, oder verkürzt werden, wenn die Publikation stark nachgefragt wird oder in Einzelexemplaren erhältlich ist. Seltene, wertvolle und Referenzpublikationen sowie im Fernleihverkehr (IBA) erworbene Literatur unterliegen nicht der Heimleihe

Maximale Nutzungsdauer von Dokumenten:

*Lehrbücher, Studienführer- Schuljahr;

* wissenschaftlich - populär, informativ, Fiktion- 14 Tage;

*Zeitschriften, stark nachgefragte Veröffentlichungen – 7 Tage.

5.3. Für jedes Exemplar einer Publikation tragen die Leser das Leserformular ein; die Rückgabe der Publikation wird durch die Unterschrift des Bibliothekars dokumentiert.

6. Ablauf der Lesesaalnutzung

6.1. Literatur, die für den Gebrauch im Lesesaal bestimmt ist, wird nicht zu Hause ausgegeben.

6.2. Enzyklopädien, Nachschlagewerke, seltene und wertvolle Bücher undDie Ausgabe in Einzelexemplaren erfolgt ausschließlich im Lesesaal.

6.3. Die Anzahl der im Lesesaal ausgegebenen Druckwerke und sonstigen Dokumente ist nicht begrenzt.

7. Die Reihenfolge der Arbeit mit einem Computer in der Schulbibliothek

7.1. Die Arbeit mit dem Computer der Teilnehmer am allgemeinen Bildungsprozess erfolgt nach dem vom Schulleiter genehmigten Zeitplan und im Beisein eines Bibliotheksmitarbeiters.

7.2. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig an einem PC arbeiten.

7.3. Bei allen Fragen zur Informationssuche im Internet sollte sich der Nutzer an den Bibliotheksmitarbeiter wenden; Der Zugriff auf kostenpflichtige Internetressourcen ist untersagt.

7.4. Die Arbeit mit dem Computer erfolgt gemäß den anerkannten sanitären und hygienischen Anforderungen.


Schreiben des Ministeriums für allgemeine und berufliche Bildung Russische Föderation
datiert 14.01.98 Nr. 06-51-2in / 27-06

1. Allgemeine Bestimmungen.
1.1. Diese Empfehlungen zur Erstellung der Musterordnung für die Nutzung der Bibliothek einer allgemeinbildenden Einrichtung (nachfolgend „Empfehlungen“ genannt) wurden in Übereinstimmung mit der Musterordnung für die Bibliothek einer allgemeinbildenden Einrichtung erarbeitet.
Anhand der Empfehlungen bereiten Bibliothekare Regeln für die Nutzung einer bestimmten Bibliothek vor und berücksichtigen dabei Alter und Alter psychologische Merkmale Leser, unter Verwendung des geeigneten Präsentationsstils des Dokuments, insbesondere in der Version für Grundschulkinder und jüngere Teenager. Die Ordnung der Bibliothek muss mit dem Stempel „Ich stimme zu“ versehen und vom Direktor der Bildungseinrichtung unterzeichnet werden.
1.2. Regeln für die Nutzung der Bibliothek – ein Dokument, das die Beziehung zwischen Leser und Bibliothek regelt und das allgemeine Verfahren zur Organisation des Leserdienstes, das Verfahren für den Zugriff auf Bibliotheksgelder sowie die Rechte und Pflichten von Lesern und Bibliotheken festlegt.
Jede Bibliothek legt unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen den individuellen Ablauf und die Servicetechnik fest und regelt diese.
1.3. Das Recht auf freie und unentgeltliche Nutzung der Bibliothek steht Studierenden und Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen zu.
Unter Berücksichtigung der Möglichkeiten können Bibliotheken auch Eltern von Studierenden und anderen Benutzerkategorien betreuen; Die Möglichkeiten und Bedingungen der Nutzung werden von der Bibliothek festgelegt.
1.4. Den Lesern stehen zur Verfügung: ein Fundus an pädagogischer, künstlerischer, Nachschlage- und populärwissenschaftlicher Literatur für Studierende; methodische, wissenschaftliche und pädagogische Referenzliteratur für Lehrer:
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Dias, Magnetaufzeichnungen, Mikrofiches, elektronische Datenbanken usw.;
- Referenz- und bibliografischer Apparat: Kataloge, Karteien, Referenz- und bibliografischer Fundus, empfehlende Referenzlisten;
- Einzel-, Gruppen- und Massenformen der Arbeit mit Lesern.
1.5. Die Bibliothek bedient die Leser:
- im Abonnement (Lieferung gedruckter Werke an einzelne Leser nach Hause);
- im Lesesaal (ein Bereich der Bibliothek mit einem speziellen Raum, in dem die Leser vor allem mit Veröffentlichungen und anderen Dokumenten arbeiten, die nicht zu Hause ausgegeben werden);
- an Ausgabestellen in den Klassenräumen für die Arbeit mit Publikationen und anderen Dokumenten während der Schulzeit;
- per Fernleihe (IBA) - Beschaffung von Literatur zur vorübergehenden Nutzung aus anderen Bibliotheken.
1.6. Die Arbeitszeiten der Bibliothek sind die Arbeitszeiten der Bildungseinrichtung. Um eine differenzierte Betreuung der Leser zu gewährleisten, wird ein Bibliotheksplan erstellt, der bestimmte Tage (Stunden) für den Besuch bestimmter Schülergruppen nach Klasse, Lehrern und Eltern festlegt.
2. Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Leser.
2.2. Der Leser hat das Recht:
2.2.1. Nutzen Sie die folgenden kostenlosen Bibliotheks- und Informationsdienste:
- freien Zugang zu Bibliotheksbeständen und -informationen haben;
- aus dem Bibliotheksfonds gedruckte Veröffentlichungen und audiovisuelle Dokumente zur vorübergehenden Nutzung zu erhalten;
- Beratung und praktische Unterstützung bei der Suche und Auswahl gedruckter Werke und anderer Informationsquellen erhalten;
- Bücher per Fernleihe zu erhalten;
- die Nutzungsdauer der Literatur in der vorgeschriebenen Weise verlängern:
- Referenz- und Bibliographiegeräte nutzen: Kataloge und Aktenschränke auf herkömmlichen und maschinenlesbaren Medien;
- Referenz-, Bibliographie- und Informationsdienste nutzen;
- um bibliothekarisch-bibliografische und informative Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur unabhängigen Nutzung einer Bibliothek, eines Buches, einer Information zu erwerben; Bibliothek, Buch, Informationen;
2.2.2. an den Veranstaltungen der Bibliothek teilnehmen;
2.2.3. den Bibliotheksrat zu wählen und in ihn gewählt zu werden, um der Bibliothek praktische Hilfe zu leisten;
2.2.4. um die Vertraulichkeit der Daten über den Leser und die Liste der gelesenen Materialien zu gewährleisten;
2.2.5. gegen die Handlungen von Bibliothekaren, die seine Rechte verletzen, beim Direktor einer allgemeinbildenden Einrichtung (Kontaktnummer __________) oder bei der regionalen Bildungsbehörde (Adresse ______________, Kontaktnummer ________) Berufung einzulegen.
2.2.6. Nutzen Sie zusätzliche kostenpflichtige Dienste. Die Liste und die Kosten der zusätzlichen kostenpflichtigen Dienste werden von jeder einzelnen Bibliothek entwickelt und festgelegt und vom Direktor der Bildungseinrichtung genehmigt.
2.3. Leser (Bürgen minderjähriger Leser) sind verpflichtet:
- die Regeln für die Nutzung der Bibliothek einhalten;
- mit den aus dem Bibliotheksbestand erhaltenen Druckwerken und anderen Informationsträgern sorgsam umzugehen (keine Notizen machen, unterstreichen, nicht ausreißen, Seiten nicht verbiegen etc.);
- Bücher und andere Dokumente innerhalb einer strengen Frist an die Bibliothek zurückgeben;
- keine Bücher und andere Dokumente aus dem Bibliotheksgelände mitnehmen, wenn sie nicht im Leseschein eingetragen sind;
- wertvolle und einzigartige Exemplare von Büchern, Nachschlagewerken und per Fernleihe erhaltenen Büchern nur in den Räumlichkeiten der Bibliothek zu verwenden;
- Nach Erhalt gedruckter Veröffentlichungen und anderer Dokumente aus dem Bibliotheksfonds muss der Leser diese in der Bibliothek einsehen und bei festgestellten Mängeln den Bibliothekar darüber informieren, der sie entsprechend vermerkt;
- Unterschreiben Sie das Leseformular für jede in der Bibliothek erhaltene Ausgabe (außer für Schüler der Klassen 1–2);
- Bei Verlust und unbeabsichtigter Beschädigung von Publikationen und anderen Unterlagen sind diese durch dieselben oder von der Bibliothek als gleichwertig anerkannte Kopien oder Publikationen zu ersetzen. Ist ein Ersatz nicht möglich, wird der tatsächliche Marktwert der Publikationen erstattet. Die Kosten für verlorene, beschädigte Druckwerke werden von einem Bibliothekar zu den in den Buchhaltungsunterlagen der Bibliothek angegebenen Preisen unter Verwendung von Koeffizienten für die Neubewertung der Bibliotheksmittel ermittelt;
- nicht gegen das Verfahren zur Bereitstellung von Literatur im Open-Access-Fonds verstoßen;
- Entfernen Sie keine Karten aus Katalogen und Aktenschränken.
- sich jährlich zu Beginn des Studienjahres erneut anzumelden;
- beim Verlassen einer allgemeinbildenden Einrichtung die dazugehörigen Publikationen und sonstigen Dokumente an die Bibliothek zurückgeben;
- Halten Sie in der Bibliothek Ruhe und Ordnung ein, bringen Sie keine großen Aktentaschen und Taschen mit in die Bibliotheksräumlichkeiten.
2.4. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen von Büchern und anderen Dokumenten ohne triftigen Grund können gegen Leser in der vorgeschriebenen Weise verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden (in der Regel vorübergehender Entzug des Rechts zur Nutzung der Bibliothek).
2.5. Eine Personalakte wird für Studienabbrecher erst nach Rückgabe der ausgeliehenen Literatur aus der Bibliothek ausgestellt; Ausscheidende Mitarbeiter einer allgemeinbildenden Einrichtung markieren ihr Bypassblatt in der Bibliothek.
2.6. Bei vorsätzlicher Beschädigung und Diebstahl von Büchern aus der Bibliothek besteht eine strafrechtliche Haftung oder ein Schadensersatz in Geld oder ein gleichwertiger Ersatz durch Druckwerke und andere Unterlagen.
2.7. Eltern oder Bürgen sollten die Verantwortung dafür tragen, dass minderjährige Leser gedruckte Werke aus Bibliotheksbeständen verlieren oder ihnen irreparablen Schaden zufügen.
3. Zuständigkeiten der Bibliothek.
3.1. Die Bibliothek muss:
- Gewährleistung des freien und kostenlosen Zugangs der Leser zu den Bibliotheksbeständen und der kostenlosen Ausleihe von gedruckten Materialien zur vorübergehenden Nutzung;
- den Lesern einen schnellen und qualitativ hochwertigen Service zu bieten und dabei ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen;
- die Leser rechtzeitig über alle Arten der angebotenen Dienstleistungen informieren;
- in Ermangelung notwendiger Veröffentlichungen für die Leser diese per Fernleihe bei anderen Bibliotheken anfordern;
- Kataloge und Karteien zur Nutzung bereitstellen und andere Formen der Bibliotheksinformation durchführen;
- die Bedürfnisse der Leser in Bezug auf Bildungsinformationen zu untersuchen;
- Beratungstätigkeiten durchführen, bei der Suche und Auswahl der notwendigen Publikationen mithelfen;
- Durchführung von Kursen zu den Grundlagen des Bibliotheks-, Bibliographie- und Informationswissens;
- Durchführung mündlicher und visueller Masseninformationsarbeit:
- Literaturausstellungen, bibliografische Rezensionen, Informationstage, Literaturabende, Spiele, Feiertage und andere Veranstaltungen organisieren;
- die Arbeit mit Lesern durch die Einführung fortschrittlicher Computertechnologien verbessern;
- die rechtzeitige Rückgabe der ausgegebenen gedruckten Werke an die Bibliothek systematisch überwachen;
- den Lesern während der Ferien die nötige Literatur zur Verfügung stellen;
- eine jährliche Neuregistrierung der Leser zu Beginn des akademischen Jahres durchführen;
- Gewährleistung der Sicherheit und rationellen Verwendung der Bibliotheksmittel, Schaffung der notwendigen Bedingungen für die Aufbewahrung von Dokumenten;
- Durchführung kleinerer Reparaturen und rechtzeitiger Buchbindung unter Einbeziehung des Bibliotheksvermögens in diese Arbeit;
- zur Gestaltung der Bibliothek als Zentrum für die Arbeit mit Büchern und Informationen beitragen;
- angenehme Arbeitsbedingungen für die Leser schaffen und aufrechterhalten;
- Gewährleistung einer den Bedürfnissen der Bildungseinrichtung entsprechenden Arbeitsweise;
- Bericht über ihre Tätigkeit gemäß der Bibliotheksordnung.
4. Die Reihenfolge der Nutzung der Bibliothek.
4.1. Die Registrierung der Leser erfolgt im Abonnement oder an einer anderen Ausgabestelle der Literatur. Studierende melden sich in der Bibliothek individuell nach Klassenliste an, Mitarbeiter und Lehrkräfte nach ihrem Reisepass.
4.2. Für jeden Leser wird ein Leserformular des festgelegten Formulars als Dokument zur Berechtigung zur Nutzung der Bibliothek ausgefüllt.
4.3. Bei der Anmeldung sollten sich Leserinnen und Leser mit den Regeln für die Nutzung der Bibliothek vertraut machen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung durch ihre Unterschrift auf dem Leserformular bestätigen.
4.4. Lese- und Buchformulare sind Dokumente, die die Tatsache und das Datum der Ausgabe gedruckter und anderer Informationsquellen an den Leser und deren Rückgabe an die Bibliothek bescheinigen.
4.5. Der Austausch gedruckter Werke erfolgt nach dem von der Bibliothek festgelegten Arbeitsplan.
5. Vorgehensweise zur Nutzung des Abonnements.
5.1. Die Nutzungsdauer der Literatur und die Anzahl der im Abonnement ausgegebenen Publikationen wird von der Bibliothek selbst differenziert festgelegt und in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegt.
5.2. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden, wenn keine Nachfrage anderer Leser nach der Publikation besteht, oder verkürzt werden, wenn die Publikation stark nachgefragt wird oder in Einzelexemplaren erhältlich ist. Seltene, wertvolle und Referenzpublikationen sowie im Fernleihverkehr (IBA) erworbene Literatur unterliegen nicht der Heimleihe.
5.3. Leser (mit Ausnahme von Schülern der Klassen 1–2) unterschreiben für jedes Exemplar einer Publikation das Leserformular; die Rückgabe der Publikation wird durch die Unterschrift des Bibliothekars dokumentiert.
6. Ablauf der Lesesaalnutzung.(für Bibliotheken mit Lesesälen)
6.1. Literatur, die für den Gebrauch im Lesesaal bestimmt ist, wird nicht zu Hause ausgegeben.
6.2. Enzyklopädien, Nachschlagewerke, seltene und wertvolle Bücher sowie per Fernleihe erhaltene Veröffentlichungen werden nur im Lesesaal ausgegeben.
Die Anzahl der im Lesesaal ausgegebenen Druckwerke und sonstigen Dokumente ist grundsätzlich nicht begrenzt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Regeln für die Nutzung der Bibliothek der staatlichen Haushaltsbildungseinrichtung für berufliche Sekundarbildung „St. Petersburg Technical College of Management and Commerce“ (im Folgenden als Hochschule bezeichnet) werden in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz der Russischen Föderation 273-FZ entwickelt „Über Bildung in der Russischen Föderation“, Musterregeln für die Nutzung der sekundären Fachbibliothek einer Bildungseinrichtung, empfohlen von der Zentralbibliotheks- und Informationskommission des Bildungsministeriums der Russischen Föderation am 5. Dezember 2002 und das Schreiben des Bildungsministeriums von der Russischen Föderation vom 17. Dezember 2002 Nr. 27-54-727 / 14 „Über die Richtung der ungefähren Verordnung über die Bibliothek einer weiterführenden Fachbildungseinrichtung und der ungefähren Regeln für die Nutzung der Bibliothek einer weiterführenden Fachbildungseinrichtung.“

1.2. Die Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek (nachfolgend „Ordnung“ genannt) regelt das allgemeine Verfahren zur Organisation der Leserdienste, die Rechte und Pflichten der Bibliothek und ihrer Leser.

1.3. Die Leser sind:

College Studenten;

Lehrer und andere Mitarbeiter der Hochschule;

Andere Studenten Bildungsorganisationen und andere Personen aufgrund der mit ihnen abgeschlossenen zivilrechtlichen Verträge.

2. Leser, ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten

2.1. Studierende, Lehrkräfte und andere Mitarbeiter der Hochschule haben das Recht auf kostenlose Nutzung der Bibliothek und der Informationsressourcen der Hochschule.

Leser haben Anspruch auf:

Erhalten Sie vollständige Informationen über die Zusammensetzung der Bibliotheksbestände über das System der Kataloge und Karteien sowie andere Formen der Bibliotheksinformation;

Aus dem Bibliotheksfonds Veröffentlichungen, unveröffentlichte Dokumente oder deren Kopien zur vorübergehenden Nutzung im Lesesaal oder zur Ausleihe zu erhalten;

Erhalten Beratungshilfe bei der Suche und Auswahl von Informationsquellen;

Erweitern Sie die Nutzungsbedingungen von Dokumenten und Informationen in der vorgeschriebenen Weise;

Erhalten Sie die notwendigen Publikationen, die sich nicht im Bibliotheksbestand befinden, per Fernleihe (im Folgenden: IBA).

Verwenden Sie Computerausrüstung, die für Bibliotheksbenutzer bestimmt ist.

Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Bibliothek.

2.2. Gegen eine Gebühr können Leser zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Liste der kostenpflichtigen Zusatzleistungen und deren Kosten wird von der Bibliothek gesondert erstellt und vom Direktor der Hochschule genehmigt.

2.3. Bibliotheksdienstleistungen für Unternehmen, Institutionen, Vereine und andere auf kommerzieller Basis an der Hochschule ansässige Organisationen werden im Rahmen von Vereinbarungen mit der Hochschule erbracht.

2.4. Studierenden anderer Institutionen und anderen Personen wird im Rahmen zivilrechtlicher Verträge das Recht eingeräumt, im Lesesaal der Hochschule zu dienen.

2.5. Von den Lesern wird verlangt:

Behandeln Sie Bücher und andere Druckwerke, die Sie aus den Mitteln der Bibliothek erhalten, pfleglich;

Geben Sie sie rechtzeitig zurück;

Nehmen Sie sie nicht aus dem Bibliotheksgelände mit, wenn sie nicht in den Leserformularen oder anderen Buchhaltungsunterlagen eingetragen sind;

Machen Sie keine Notizen, unterstreichen Sie sie nicht, reißen oder verbiegen Sie die Seiten nicht;

Verstoßen Sie nicht gegen die Regelung in den Open-Access-Fonds;

Entfernen Sie keine Karten aus Katalogen und Aktenschränken.

2.6. Nach Erhalt von Büchern und anderen gedruckten Werken sollten die Leser diese sorgfältig prüfen und, falls Mängel festgestellt werden, dies dem Bibliothekar melden. Andernfalls haftet der Leser, der die letzte Ausgabe verwendet hat, für Schäden an Büchern.

2.7. Jedes Jahr sind die Leserinnen und Leser am Ende des akademischen Jahres dazu verpflichtet, die gesamte vorhandene Literatur an die Bibliothek abzugeben und sich erneut anzumelden. Leser, die die Rückmeldung nicht bestanden haben, werden im nächsten Studienjahr nicht von der Bibliothek betreut.

2.8. Bei Pensionierung (Abzug, Entlassung usw.) B. vom Studium, Beendigung des Vertrags, Anmeldung des Studien- oder Mutterschaftsurlaubs, sind die Leser verpflichtet, alle für sie aufgeführten Publikationen an die Bibliothek zurückzugeben. Beim Verlassen der Hochschule unterschreiben die Leser in der Bibliothek ein Bypass-Blatt.

2.9. Die Leser sind verpflichtet, sich an die Regeln zu halten.

Leser, die dagegen verstoßen oder der Bibliothek Schaden zufügen, entschädigen diesen in der in der Ordnung festgelegten Höhe und haften in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch anderweitig.

2.10. Leser, die für den Verlust oder die Beschädigung von Veröffentlichungen verantwortlich sind, sind verpflichtet, diese durch gleiche oder von der Bibliothek als gleichwertig anerkannte Veröffentlichungen oder Kopien zu ersetzen und, wenn ein Ersatz nicht möglich ist, den tatsächlichen Marktwert durch freiwillige Zuwendung in der angegebenen Höhe zu ersetzen .

2.11. Für Schäden und Verlust von Publikationen durch minderjährige Nutzer haften deren Eltern und gesetzliche Vertreter.

3. Rechte und Pflichten der Bibliothek

3.1. Die Bibliothek stellt bei ihrer Tätigkeit die Umsetzung der in Ziffer 2.1 vorgesehenen Rechte der Leser sicher. Regeln.

3.2. Die Bibliothek muss:

Informieren Sie die Leser über alle Arten von Dienstleistungen der Bibliothek;

Bieten Sie den Lesern die Möglichkeit, alle Bibliotheksmittel zu nutzen;

Ihre Mittel und Dienstleistungen bekannt machen, Interesse an Literatur entwickeln und fördern;

Verbesserung der Bibliotheks-, Informations- und bibliografischen Dienste für Leser durch Einführung von Computerisierung und fortschrittlichen Technologien;

Für den Fall, dass die Bibliotheksbestände nicht die für die Leser notwendigen Publikationen enthalten, fordern Sie diese per MBA bei anderen Bibliotheken an;

Bieten Sie eine hohe Servicekultur;

Unterstützen Sie die Leser bei der Auswahl der erforderlichen Dokumente.

Führen Sie mündliche Konsultationen durch und stellen Sie den Lesern Kataloge zur Verfügung.

Aktenschränke und andere Formen der Information, Organisation von Buchausstellungen,

bibliografische Rezensionen, Informationstage und andere Veranstaltungen;

Durchführung von Kursen zu den Grundlagen der Informations- und Bibliographiekultur;

Ständige Kontrolle über die Rückgabe der ausgestellten Dokumente an die Bibliothek;

Schaffung und Aufrechterhaltung komfortabler Bedingungen für die Arbeit der Leser in der Bibliothek;

4. Das Verfahren zur Registrierung von Lesern in der Bibliothek

4.1. Um sich in der Bibliothek einzuschreiben, muss der Leser einen Ausweis vorlegen: einen Ausweis für einen festen Hochschulmitarbeiter, einen Studentenausweis. Auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente füllt der Bibliothekar das Leserformular aus und trägt Informationen über den Leser in die elektronische Datenbank ein.

4.2. Für Studierende eines neuen Studiengangs können Leseformulare auf der Grundlage von Immatrikulationsaufträgen an einer Bildungseinrichtung ausgefüllt werden.

4.3. Bei der Einschreibung in die Bibliothek muss sich der Leser mit der Ordnung vertraut machen und die Verpflichtung zu deren Einhaltung durch seine Unterschrift im Leserformular bestätigen.

5. Regeln für die Nutzung des Abonnements

5.1. Beim Besuch des Abonnements muss der Leser einen Personalausweis vorlegen (Schüler – Studentenausweis, Lehrer und Angestellter – ein ständiger Mitarbeiterausweis).

5.2. Für jedes im Rahmen des Abonnements erhaltene Exemplar der Publikation unterzeichnet der Leser das Leserformular. Bei Rückgabe eines Exemplars der Publikation wird die Unterschrift des Lesers durch die Unterschrift des Bibliothekars aufgehoben. Das Leserformular ist ein Dokument, das die Herausgabe und Lieferung von Publikationen bescheinigt.

5.3. Die Nutzungsdauer von Dokumenten für verschiedene Leserkategorien und die Anzahl der im Abonnement ausgegebenen Publikationen wird unterschiedlich festgelegt und in den Regeln festgelegt:

Pflichtschulliteratur wird für ein Semester oder ein Studienjahr in der durch Lehrpläne und Bildungsprogramme festgelegten Menge ausgegeben;

Es werden nicht zwei identische Ausgaben für ein Leserformular herausgegeben;

Zusätzliche pädagogische Literatur, wissenschaftliche Literatur wird für die Dauer von bis zu einem Monat und höchstens fünf Exemplaren pro Leserformular herausgegeben;

Belletristik wird im Umfang von höchstens drei Exemplaren für bis zu 15 Tage ausgegeben;

Elektronische Ausgaben: CDs und DVDs – Disketten werden nur an Hochschullehrer für den Unterricht im Klassenzimmer zum Abonnement ausgegeben.

5.4. Leser können die Nutzungsdauer herausgegebener Publikationen verlängern, wenn diese nicht von anderen Lesern nachgefragt werden. Die Frist für die Rückgabe der ausgegebenen Literatur wird individuell mit dem Leser vereinbart.

5.5. Lesern, die Bücher nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückgeben, wird das Recht zur Nutzung des Abonnements für einen Zeitraum von 1 (einem) Monat ab dem Datum der Rückgabe entzogen.

5.6. Publikationen zur Verwendung im Gruppenunterricht werden im Abonnement gegen einen Studentenausweis an einen diensthabenden Studenten oder gegen eine Quittung eines Lehrers ausgegeben. Die Verantwortung für die im Gruppenunterricht erhaltene Literatur trägt der Lehrer gemeinsam mit dem diensthabenden Schüler der Gruppe.

5.7. Von der Hauszustellung ausgeschlossen sind: aktuelle Zeitschriften, seltene und wertvolle Bücher sowie das letzte oder einzige im Fonds befindliche Exemplar der Publikation. Im Falle ihrer Ausgabe wird dem Leser eine Barkaution berechnet, deren Höhe sich nach der Pfandordnung bestimmt.

5.8. Studierende, die an verschiedenen Ausbildungsorten der Hochschule studieren, werden von der Bibliothek am Studienort betreut.

5.9. Nebenamtliche Lehrkräfte, Studierende des Studienkollegs erhalten Literatur nur im Lesesaal oder gegen eine Barkaution, deren Höhe sich nach der Pfandordnung richtet.

6. Regeln für die Nutzung des Lesesaals

6.1. Enzyklopädien, Nachschlagewerke, Wörterbücher, seltene und wertvolle Publikationen sowie vom MBA erhaltene Publikationen werden ausschließlich im Lesesaal ausgegeben.

6.2. Ausgaben für die Arbeit im Lesesaal werden gegen Vorlage eines Studierendenausweises an Studierende ausgegeben.

6.2. Die Anzahl der im Lesesaal ausgegebenen Dokumente und Informationsmaterialien ist nicht begrenzt, mit Ausnahme von Dokumenten mit erhöhter Nachfrage.

6.3. Im Lesesaal ausgegebene Publikationen können für einen bestimmten Leser für einen bestimmten Zeitraum reserviert werden.

6.4. Es ist nicht gestattet, den Lesesaal in Oberbekleidung (mit Oberbekleidung als Handgepäck) zu besuchen, Getränke und Essen mitzubringen, mit dem Mobiltelefon zu telefonieren, Publikationen ohne Erlaubnis des Bibliothekars aus dem Lesesaal mitzunehmen, die Stille zu stören und Wenn Sie eine Bestellung in den Räumlichkeiten der Bibliothek aufgeben, betreten Sie ohne Erlaubnis des Bibliothekars die Büroräume des Buchdepots.

6.5. Bei Verstößen gegen die Ordnung kann den Lesern das Recht zur Nutzung des Lesesaals für einen von der Bibliotheksverwaltung festgelegten Zeitraum entzogen werden.

7. Regeln für die Nutzung elektronischer Ressourcen

7.1. Die elektronische Ressource der Bibliothek bietet Zugriff auf den elektronischen Katalog, Datenbanken mit pädagogischer und methodischer Literatur (interner Fonds), Internetressourcen und Fernzugriffsdatenbanken im Rahmen von Vereinbarungen mit Urheberrechtsinhabern (externer Fonds).

7.2. Bei der Nutzung elektronischer Ressourcen im Lesesaal (Internet, Elektronisches Bibliothekssystem - ELS, Digitaler Katalog usw.) ist der Leser verpflichtet, den Beginn und das Ende der Nutzung des Lesesaalarbeitsplatzes bei der Bibliothekarin im „Benutzerregistrierungsprotokoll“ einzutragen.

7.3. Dienste zur Nutzung einer elektronischen Ressource stellen lediglich ein Mittel zur Informationsbeschaffung für wissenschaftliche und pädagogische Zwecke dar und dürfen nicht zu Unterhaltungs- oder kommerziellen Zwecken genutzt werden.

7.3. Bei der Arbeit mit elektronischen Ressourcen muss der Benutzer:

Verwenden Sie nur auf Workstations installierte Software.

Kopieren Sie Informationen zur Verwendung für wissenschaftliche oder pädagogische Zwecke im Rahmen der geltenden Urheberrechtsgesetze.

Speichern Sie Informationen nur im Ordner „Eigene Dateien“. Beim Ausschalten der Workstation wird die Datei mit den gefundenen Informationen nicht gespeichert;

Löschen und bearbeiten Sie nur Ihre eigenen Dateien;

Schließen Sie am Ende der Nutzung der Workstation die verwendeten Programme und Dokumente mithilfe der Standard-Exit-Prozeduren.

Benachrichtigen Sie den Mitarbeiter der Halle über aufgetretene Probleme und Verstöße beim Betrieb des Computers. Bei Störungen im Betrieb von Geräten und Software durch Verschulden des Nutzers ist der zuletzt am Arbeitsplatz angemeldete Nutzer verantwortlich;

Kümmern Sie sich um Eigentum, Hard- und Software, Geräte und Speichermedien;

Beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen beim Arbeiten mit einem Personalcomputer.

7.4. Bei der Arbeit mit elektronischen Ressourcen ist es verboten:

Führen Sie alle eigenen Programme aus, die Sie auf Wechselmedien mitgebracht oder aus dem Internet kopiert haben.

Schließen Sie Ihre eigenen Peripheriegeräte an Ihren Computer an;

Nehmen Sie Änderungen an Computereinstellungen und Software vor.

Trennen oder vertauschen Sie die Versorgungskabel;

Den Zugang zum Internet für kommerzielle (Werbung usw.), illegale (Urheberrechtsverletzung usw.), unethische (Durchsuchen von Websites mit marginalem Inhalt usw.) Zwecke sowie zur Schädigung von Organisationen und Einzelpersonen nutzen;

Audio- und Videoinformationen von Softwareprodukten aus dem Internet kopieren;

Stellen Sie eine Verbindung zu Netzwerkvideospielen her.

Nehmen Sie an Verhandlungen jeglicher Art im Internet teil;

7.5. Der Bibliothekar ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Informationen, die der Benutzer aus Open-Access-Quellen im Internet erhält.

7.6. Benutzer sind verpflichtet, die Richtlinien für elektronische Ressourcen der Hochschulbibliothek einzuhalten. Wer dagegen verstößt oder der Bibliothek einen Schaden zufügt, leistet freiwillig Ersatz in der Höhe, die die Hochschulleitung im Einzelfall festlegt, und haftet darüber hinaus in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Musterordnung für die Nutzung der Schulbibliothek regelt das allgemeine Verfahren zur Organisation des Dienstes für Schulbibliotheksleser, die Rechte und Pflichten der Bibliothek und des Lesers und ist Grundlage für die Ausarbeitung und Genehmigung durch den Direktor der Bildungseinrichtung Regeln für die Nutzung der Bibliothek.

2. Rechte der Leser

2.1. Studierende haben Zugang zur Bibliothek Lehrerschaft und anderes Schulpersonal, Eltern von Schülern.

2.2. Erhalten Sie umfassende Informationen über die Zusammensetzung des Bibliotheksfonds, die Reihenfolge des Zugriffs auf Dokumente und beratende Hilfe bei der Suche und Auswahl von Informationsquellen.

2.3. Erhalten Sie Dokumente aus dem Bibliotheksfonds zur vorübergehenden Verwendung.

2.4. Nehmen Sie an den von der Bibliothek organisierten Aktivitäten teil.

2.5. Wählen und werden Sie in den Bibliotheksrat gewählt und nehmen Sie an seiner Arbeit teil.

2.6. Beschweren Sie sich gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren über rechtswidrige Handlungen von Bibliotheksmitarbeitern, die die Rechte des Lesers verletzen.

3. Vorgehensweise zur Nutzung der Bibliothek

3.1. Schülerinnen und Schüler werden in der Bibliothek einzeln nach Klassenlisten erfasst. Schulpersonal und Eltern – laut Reisepass oder anderem Ausweisdokument.

3.2. Für jeden Leser wird ein Leserformular des festgelegten Formulars ausgefüllt. Das Formular des Lesers ist ein Dokument, das die Tatsache und das Datum der Ausgabe von Dokumenten aus der Sammlung an den Leser und deren Annahme durch einen Bibliothekar bescheinigt.

3.3. Bei der Einschreibung in die Bibliothek muss der Leser mit der Benutzungsordnung der Bibliothek vertraut sein und die Verpflichtung zu deren Einhaltung durch seine Unterschrift im Leserformular bestätigen.

3.4. Die Dokumente werden den Lesern zu Hause für einen Zeitraum von 7 Tagen ausgestellt. Die Anzahl der gleichzeitig ausgegebenen Exemplare (ausgenommen Lehrbücher) sollte fünf nicht überschreiten.

Notiz. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden, wenn kein Bedarf anderer Leser an diesem Dokument besteht.

3.5. Den Lesern wird für die Studienzeit programmpädagogisch-methodische Literatur zur Verfügung gestellt (mit verpflichtender Rückmeldung am Ende des Studienjahres). literarische Werke, die nach dem Programm im Klassenzimmer studiert werden, werden für einen Zeitraum gemäß dem Studienprogramm ausgestellt.

3.6. Die nächste Ausgabe von Dokumenten aus dem Bibliotheksbestand an den Leser erfolgt erst nach Rückgabe der zuvor entnommenen Dokumente, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist.

3.7. Seltene und wertvolle Bücher, Alben, Einzelexemplare von Nachschlagewerken werden nicht zu Hause ausgegeben.

3.8. Die Anzahl der Dokumente aus der Sammlung, die zur Bearbeitung innerhalb der Bibliothek ausgegeben werden, ist nicht begrenzt.

4. Verantwortung und Pflichten der Leser

4.1. Bei der Anmeldung in der Bibliothek ist der Leser verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen

die von der Bibliothek akzeptierten Anmeldeunterlagen auszufüllen.

4.2. Beim Verlassen der Schule ist der Leser verpflichtet, alle ihm aus dem Fonds zugewiesenen Unterlagen an die Bibliothek zurückzugeben.

4.3. Der Leser muss:

Geben Sie die von ihm aus dem Fonds entnommenen Dokumente innerhalb der von der Bibliothek festgelegten Frist zurück;

Nehmen Sie keine Dokumente aus dem Bibliotheksgelände mit, ohne sie in den von der Bibliothek akzeptierten Abrechnungsformularen zu vermerken.

Behandeln Sie den Bibliotheksbestand pfleglich (keine Notizen machen, in Büchern keine Unterstreichungen machen, Seiten nicht herausreißen oder verbiegen);

Halten Sie in der Bibliothek Stille ein und verstoßen Sie nicht gegen die Anordnung der Bücher in den Regalen mit freiem Zugang zum Fonds.

Bei der Entgegennahme von Dokumenten aus der Sammlung ist der Leser verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen und bei festgestellten Mängeln dies dem Bibliothekar zu melden, der verpflichtet ist, entsprechende Notizen darüber zu machen.

4.4. Ein Leser, der ein Dokument aus dem Bibliotheksbestand verloren oder beschädigt hat

Wenn ein irreparabler Schaden entsteht, ist er verpflichtet, ihn entsprechend durch ein solches (einschließlich einer gebundenen Kopie) oder ein von der Bibliothek anerkanntes gleichwertiges Gerät zu ersetzen.

4.5. Für den Verlust eines Dokuments aus dem Bibliotheksfonds oder die irreparable Beschädigung desselben durch einen minderjährigen Leser tragen dessen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Treuhänder, Kindereinrichtungen, unter deren Aufsicht er steht.

4.6. Lesern, die gegen die Benutzungsordnung der Bibliothek verstoßen, kann das Nutzungsrecht für einen von der Bibliothek festgelegten Zeitraum entzogen werden. Für besondere Verstöße, die im geltenden Recht vorgesehen sind, haften die Leser verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlich.

5. Verantwortlichkeiten der Bibliothek im Dienste der Leser.

5.1. Bedienen Sie die Leser gemäß den Regeln für die Nutzung der Bibliothek, die an einem zugänglichen Ort zur Einsichtnahme ausgehängt werden müssen.

5.2. Erstellen Bevorzugte Umstände für die Arbeit der Leser in der Bibliothek.

5.3. Verwenden Sie Informationen über Leser und ihre Interessen nicht für andere Zwecke als die wissenschaftliche und bibliothekarische Produktion.

5.4. Geben Sie den Lesern umfassende Informationen über die Verfügbarkeit von Dokumenten im Fonds.

5.5. Den Lesern bei der Auswahl der benötigten Literatur behilflich sein.

5.6. Bieten Sie den Lesern die Möglichkeit, Kataloge, Karteien, Bibliographie- und Informationsmaterialien zu nutzen.

5.7. Informieren Sie die Leser systematisch über neu eingegangene Dokumente.

5.8. Überwachen Sie systematisch die rechtzeitige Rückgabe von Dokumenten aus der Sammlung an die Bibliothek und die Einhaltung der Regeln für die Nutzung der Bibliothek durch die Leser

NUTZUNGSREGELN DER SCHULBIBLIOTHEK Nr. (Muster)

1. Bibliotheksbenutzer haben das Recht:

1.1. Erhalten Sie umfassende Informationen über die Zusammensetzung des Bibliotheksfonds, die Informationsressourcen und die von der Bibliothek bereitgestellten Dienstleistungen.

1.2. Den Referenz- und Bibliographieapparat der Bibliothek zu nutzen;

1.3. Beratungsunterstützung bei der Suche und Auswahl von Informationsquellen erhalten;

1.4. Gedruckte Veröffentlichungen, audiovisuelle Dokumente und andere Informationsquellen zur Nutzung im Abonnement- und Lesesaal zu erhalten, die Nutzungsdauer der Dokumente zu verlängern;

1.5. Erhalten Sie thematische, sachliche, klärende und bibliografische Hinweise auf der Grundlage des Bibliotheksbestandes (Ausnahme: Hinweise erhöhter Komplexität);

1.6. Beratungsunterstützung bei der Arbeit mit Informationen über nicht-traditionelle Medien erhalten;

Nehmen Sie an von der Bibliothek organisierten Aktivitäten teil;

2. Bibliotheksbenutzer sind verpflichtet:

2.1. Die Regeln für die Nutzung der Bibliothek einhalten;

2.2. Behandeln Sie gedruckte Werke sorgfältig (nicht ausreißen, Seiten nicht knicken, nicht unterstreichen, markieren, in Bücher kopieren), andere Dokumente auf verschiedenen Medien, Geräte, Inventar;

2.3. Halten Sie die Reihenfolge der Veröffentlichungen im Freihandbereich der Bibliothek und die Anordnung der Karten in Katalogen und Aktenschränken ein.

2.4. Wert- und Referenzpublikationen nur in der Bibliothek (Lesesaal) nutzen;

2.5. Bei Erhalt gedruckter Werke und sonstiger Unterlagen hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass keine Mängel vorliegen, ggf. den Bibliotheksmitarbeiter zu informieren. 2.6. Die Verantwortung für festgestellte Mängel an den übergebenen Büchern obliegt dem Nutzer;

2.7.Tragen Sie für jedes erhaltene Buch das Leseformular ein (Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-2);

2.8. Bücher rechtzeitig in der Bibliothek zurückgeben;

2.9. Benutzer, die für den Verlust oder die Beschädigung der Bücher der Bibliothek verantwortlich sind, oder ihre Eltern (gesetzliche Vertreter des Studenten) sind verpflichtet, diese durch gleichwertige Bücher zu ersetzen, sofern ein Ersatz nicht möglich ist, um den tatsächlichen Marktwert der Bücher zu erstatten;

2.10. Nach Ablauf der Studien- oder Arbeitszeit an der Schule sind die Benutzer verpflichtet, den vollen Betrag für die Bibliothek zu bezahlen. Die Personalakte des Studierenden und das Bypassblatt des Mitarbeiters ohne entsprechendes Vermerk der Bibliothek werden nicht ausgegeben.

3. Die Reihenfolge der Nutzung der Bibliothek:

3.1. Die Einschreibung der Studierenden in die Bibliothek erfolgt entsprechend der Gehaltsabrechnung der Klasse individuell, pädagogische und sonstige Mitarbeiter der Bildungseinrichtung, Eltern (sonstige gesetzliche Vertreter) der Studierenden – laut Reisepass;

3.2. Das Leserformular ist ein Dokument, das das Recht zur Nutzung der Bibliothek bestätigt.

3.3 Das Leserformular legt den Zeitpunkt der Ausgabe gedruckter Publikationen aus dem Bibliotheksbestand und deren Rückgabe an die Bibliothek fest.
4. Vorgehensweise zur Nutzung des Abonnements:

4.1.Benutzer haben das Recht, nicht mehr als zwei Veröffentlichungen zu Hause zu erhalten

4.2. Lehrbücher, Lehrmittel – Studienjahr;

4.3. Populärwissenschaft, Bildung, Kunst – 15 Tage;

4.4. Seltene und wertvolle Publikationen werden nicht im Inland herausgegeben;

4.5.Nutzer können die Nutzungsdauer verlängern, sofern dies bei anderen Nutzern nicht nachgefragt wird.

5. Ablauf der Lesesaalnutzung

5.1. Bücher, die für die Arbeit im Lesesaal bestimmt sind, werden nicht nach Hause ausgegeben;

5.2. Enzyklopädien, Nachschlagewerke, seltene und wertvolle Publikationen werden nur zur Nutzung im Lesesaal ausgegeben;

5.3. Die Anzahl der Publikationen, mit denen der Nutzer im Lesesaal arbeitet, ist nicht begrenzt.